Sperre Hirscheggsattel-Hirschegggraben

Das Betreten des Bereiches  „Hirscheggsattels - Hirschegggrabens“ in einem Abstand von 50 m links und rechts der Stromleitungstrasseist untersagt

Ortspolizeiliche Verordnung

Das Betreten des Grundstücks Nr. 127/16, KG 60108 Trofeng (teilweise), wird im Bereich des „Hirscheggsattels - Hirschegggrabens“ in einem Abstand von 50 m links und rechts der Stromleitungstrasse der 110-kV-Leitung, sowie auf einer Länge entlang der Stromleitungstrasse von
320 m, beginnend von der Gemeindegrenze, in Richtung Norden untersagt!

Ortspolizeiliche Verordnung -

26.09.2024