Steiermark
Das Betreten des Grundstücks Nr. 127/16, KG 60108 Trofeng (teilweise), wird im Bereich des „Hirscheggsattels - Hirschegggrabens“ in einem Abstand von 50 m links und rechts der Stromleitungstrasse der 110-kV-Leitung, sowie auf einer Länge entlang der Stromleitungstrasse von320 m, beginnend von der Gemeindegrenze, in Richtung Norden untersagt!
Ortspolizeiliche Verordnung -
26.09.2024
Text und Bilder aus: https://www.eisenerz.at
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